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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mann fährt absichtlich Feuerwehrmann an | 12 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 809682 | ||
Datum | 02.07.2015 22:31 MSG-Nr: [ 809682 ] | 5254 x gelesen | ||
Hallo zusammen, das absichtliche Anfahren von Menschen mit Autos und bedingtem Schädigungsvorsatz nennt der Jurist "Pervertierung des Verkehrsvorganges" und ist ggf. nach § 315 b StGB strafbar. Entziehung der Fahrerlaubnis wäre für den Fall der Verurteilung der Regelfall. Die billigende Inkaufnahme einer Schädigung ist meist der Knackpunkt. Aber für eine Nötigung und eine einfache Körperverletzung (Ohrfeige) sollte es reichen. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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