Rubrik | Jux + Tollerei |
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Thema | Polizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen | 6 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 809421 |
Datum | 27.06.2015 09:34 MSG-Nr: [ 809421 ] | 3700 x gelesen |
Bürgerliches Gesetzbuch
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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
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Jetzelte ... :)
§ 823 BGB i.vm. §§ 12, 1004 BGB hatte ich jetzt nicht im Fokus.
Theoretisch wäre natürlich zunächst eine Abmahnung und danach eine Verfügung bzw. eine Klage auf Unterlassung möglich, nur wie gesagt, der Halter und somit Eigentümer sitzt den Berichten nach im Ausland (CZ).
Und alleine die Existenz des Fahrzeuges stellt IMHO (IANAL) keine Beleidigung, Verächtlichmachung oder ähnliches dar, sondern könnte durchaus - wobei zugegeben die Hintergründe nicht bekannt sind - in den Bereich der freien Meinungsäußerung bzw. sogar Satire fallen.
Somit IMHO Abhaken, Thema durch ... ;)
Grüße
Udo Burkhard
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