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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung | 31 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 809380 | ||
Datum | 25.06.2015 19:31 MSG-Nr: [ 809380 ] | 9364 x gelesen | ||
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Geschrieben von Björn L. Ich denke Das bezieht sich auch auf ich bin nur Maschinist - was ich bei vielen Feuerwehren schon gehört habe. Das geht aber doch auch ohne Sonderregelung. Wenn man sich einig ist, wird der Betreffende halt für nichts anderes eingeteilt und auf keine anderen Lehrgänge geschickt. (Wenn man sich nicht einig wird, nützt auch die neue Regelung nichts...) Geschrieben von Björn L. Oder eben wie schon genannt Jugendwart, Kinderfeuerwehr, Verpflegungsgruppe, Führungsgruppe, Gerätewart, Schriftführer, Kassierer, Presse/Öffentlichkeitsarbeit, Kleiderkamer, Sanitätsmaterial, usw Ich vermute eher, dass es wirklich um Personen ohne regulären "Einsatzdienst" geht. | ||||
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