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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung31 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809380
Datum25.06.2015 19:31      MSG-Nr: [ 809380 ]9364 x gelesen
Infos:
  • 28.10.15 Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes
  • 24.06.15 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zum Feuerwehrgesetz geht in die Anhörung

  • Geschrieben von Björn L.Ich denke Das bezieht sich auch auf ich bin nur Maschinist - was ich bei vielen Feuerwehren schon gehört habe.

    Das geht aber doch auch ohne Sonderregelung. Wenn man sich einig ist, wird der Betreffende halt für nichts anderes eingeteilt und auf keine anderen Lehrgänge geschickt. (Wenn man sich nicht einig wird, nützt auch die neue Regelung nichts...)

    Geschrieben von Björn L.Oder eben wie schon genannt Jugendwart, Kinderfeuerwehr, Verpflegungsgruppe, Führungsgruppe, Gerätewart, Schriftführer, Kassierer, Presse/Öffentlichkeitsarbeit, Kleiderkamer, Sanitätsmaterial, usw

    Ich vermute eher, dass es wirklich um Personen ohne regulären "Einsatzdienst" geht.

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