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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung | 31 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 809353 | ||
Datum | 25.06.2015 08:08 MSG-Nr: [ 809353 ] | 9946 x gelesen | ||
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Da sehe ich jetzt nicht das Problem. Den ja jemand im Vorfeld aufgestellt. Idealerweise derjenige, den es Betrifft und der die Verantwortung trägt, sprich der Feuerwehrkommandant. Gibt es den Entwurf eigentlich irgendwo zur Einsicht? Kurze Suche hat adhoc nichts ergeben.. Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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