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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung | 31 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 809344 | ||
Datum | 24.06.2015 23:00 MSG-Nr: [ 809344 ] | 10430 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von IM BaWü welche Rechte die ehrenamtlichen Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen haben, die bei Feuerwehreinsätzen zur Unterstützung der Feuerwehr herangezogen werden. Sie besitzen, wenn sie durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr über ihre Organisation zur Hilfeleistung angefordert werden, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen. Wie verhält sich das, wenn örtliche SanHiOrgs gem. Alarmplan bei bestimmten Alarmstichworten von der LSt automatisch zu Feuerwehreinsätzen mitalarmiert werden ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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