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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirenen sind nicht zeitgemäß, es gibt doch Pieper! | 89 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 809289 | ||
Datum | 24.06.2015 13:28 MSG-Nr: [ 809289 ] | 13599 x gelesen | ||
Anbei noch ein interessantes Urteil zu dem Thema. Wobei ich hier aus Erfahrung sagen kann, dass der Bestand einer Lärmquelle beim Kauf einer Immobilie kein zwingendes Hindernis für einen Abwehranspruch darstellt, da in oft dem IST-Zustand eine höhere Bedeutung zugemessen wird. Gruß Mario | ||||
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