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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung | 31 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 809271 | ||
Datum | 24.06.2015 08:13 MSG-Nr: [ 809271 ] | 12876 x gelesen | ||
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Guten Morgen interessant auch dieser Absatz: Durch den Gesetzentwurf soll auch eine Klarstellung erfolgen, welche Rechte die ehrenamtlichen Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen haben, die bei Feuerwehreinsätzen zur Unterstützung der Feuerwehr herangezogen werden. Sie besitzen, wenn sie durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr über ihre Organisation zur Hilfeleistung angefordert werden, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen. Damit setzen wir das Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die rechtliche Absicherung von ehrenamtlichen Einsatzkräften zu vereinheitlichen, hob Minister Gall hervor. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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