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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Straßenverkehrsgefährdung durch ein Notarztfahrzeug | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 808923 | ||
Datum | 15.06.2015 17:03 MSG-Nr: [ 808923 ] | 7619 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Es werden schon Parallelen zu diesem Fall gezogen: 'Notarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige'Eine Parallele: Es wird allerhand lustiges Zeug verbreitet. Untersuchungen hätten gezeigt, dass das Unfallrisiko bei Einsatzfahrten zwölfmal so hoch sei wie bei normalen Fahrten.Aus welcher ominösen Untersuchung kommt nun dieses "zwölfmal"? Auf die Schnelle hab ich viermal, achtmal und siebzehnmal höheres Risiko gefunden, und die Aktualität und Aussagekraft dieser Zahlen hat der Verfasser der Studie selbst schon in Frage gestellt. Nun also "zwölfmal". Scheint eine neue Art Bingo-Spiel zu sein. Und das beim einsatzmäßigen Parken im Halteverbot das Martinshorn nicht durchläuft, ist auch gut zu wissen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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