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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 | 29 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen | 808455 | ||
Datum | 27.05.2015 12:48 MSG-Nr: [ 808455 ] | 8065 x gelesen | ||
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Jetzt wäre interessant, ob der Inhalt des Gesetzes sich nur auf die Ausübung der dienstlichen Tätigkeit bezieht oder ob das Gesetz pauschal immer greift, sobald die betroffene Person die Uniform trägt. Hintergrund der Bemerkung: Wenn ich zur Absicherung eines Radrennens in der THW-Uniform auf der Straße stehe, dann hat die Tätigkeit nicht so dramatisch viel mit dem eigentlichen Auftrag des THW zu tun. Hintergrund solcher Absicherungen von Events ist ja oftmals der Wunsch direkt Einnahmen zu erzielen oder indirekt einen Gefallen zu tuen um dann bei anderer Gelegenheit einen Gefallen beziehen zu können. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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