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Grundgesetz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEntfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz29 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg808120
Datum19.05.2015 18:59      MSG-Nr: [ 808120 ]9845 x gelesen

Hallo zusammen,

Geschrieben von Fabian W.Dazu habe ich eine andere Meinung. Aber das darf ich ja (Art. 5 GG *Grins*)

Wobei in juristischen Fragen eine Meinung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Es wurde ja in diesem Thread schon gefragt, ob es Urteile/ Prozesse gibt, die diese Meinung untermauern. Oder Kommentierungen zu Gesetzestexten/ Verordnungen?

Geschrieben von Fabian W.Ich denke nicht, dass man beides (Streik und Residenzpflicht) vergleichen kann. Beim Streik wird der komplette Betrieb, wenn nicht stillgelegt so doch vehement eingeschränkt, was deutliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Ordnung nach sich ziehen dürfte.

Das sollte auch nicht verglichen werden. Ich wollte nur darauf abheben, dass es im Beamtenrecht durchaus die Einschränkung anderer Rechte gibt.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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