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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAmtshilfe bei Tätersuche23 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen807728
Datum03.05.2015 20:10      MSG-Nr: [ 807728 ]6773 x gelesen
Infos:
  • 30.04.15 60-Jähriger nach versuchtem Übergriff auf Mädchen festgenommen, Feuerwehr bei Festnahme gefordert! [ Uplengen ]

  • Geschrieben von Dirk B. Geschrieben von Ulf M.
    Exikutive >>> "ausführende Gewalt" >>> ganz sicher ist die Feuerwehr "ausführend"! Sie führt als Teil der Verwaltung eben genau diejenigen Gesetze aus, die die Legislative mit Blick auf die Feuerwehr erlassen hat!


    Na ja gut das ich mit meiner Meinung nicht alleine stehe. Für mich sollte die Exekutive einzig und alleine die Polizei in Bund und Ländern darstellen! Diese haben die Gesetze, auch und gerade die uns Feuerwehren betreffen, letztendlich durzusetzen.

    http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Schwerpunkte/Sicherheit%20und%20Kommunen/Feuerwehr%20und%20Katastrophenschutz/Feuerwehren%20als%20kommunale%20Einrichtungen%20der%20Daseinsvorsorge/



    Trotzdem wird die Feuerwehr in der Exekutive immer Eingriffsverwaltung bleiben.
    Ist zwar von Wikipedia geschrieben, passt aber ganz gut.

    Geschrieben von Dirk B.Genau es wird höchste Zeit dies "gerade" zu ziehen.

    Kann es sein das du hier etwas durcheinander bringst?
    Nur weil die Feuerwehr zur Eingriffsverwaltung gehört, heißt dies noch lange nicht das sie die selben Befugnisse hat wie die Polizei (bestes Beisspiel: der unmittelbare Zwang ---> führt im Regelfall die Polizei aus, auch mal in Amtshilfe für die Feuerwehr (Platzverweise etc.)).

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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