News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshilfe bei Tätersuche | 23 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 807728 | ||
Datum | 03.05.2015 20:10 MSG-Nr: [ 807728 ] | 6773 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Dirk B. Geschrieben von Ulf M. Trotzdem wird die Feuerwehr in der Exekutive immer Eingriffsverwaltung bleiben. Ist zwar von Wikipedia geschrieben, passt aber ganz gut. Geschrieben von Dirk B. Genau es wird höchste Zeit dies "gerade" zu ziehen. Kann es sein das du hier etwas durcheinander bringst? Nur weil die Feuerwehr zur Eingriffsverwaltung gehört, heißt dies noch lange nicht das sie die selben Befugnisse hat wie die Polizei (bestes Beisspiel: der unmittelbare Zwang ---> führt im Regelfall die Polizei aus, auch mal in Amtshilfe für die Feuerwehr (Platzverweise etc.)). Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|