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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshilfe bei Tätersuche | 23 Beiträge | ||
Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 807722 | ||
Datum | 03.05.2015 19:16 MSG-Nr: [ 807722 ] | 6564 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk B. In der Praxis üben wir Quasi alle Gewalten aus ;-) ziehen wir das lieber mal ganz schnell gerade, bevor das hier noch "Blüten treibt"... Legislative >>> "gesetzgebende Gewalt" >>> ganz sicher ist die Feuerwehr nicht "gesetzgebend"! Judikative >>> "richtende Gewalt" >>> ganz sicher ist die Feuerwehr nicht "richtend"! Exikutive >>> "ausführende Gewalt" >>> ganz sicher ist die Feuerwehr "ausführend"! Sie führt als Teil der Verwaltung eben genau diejenigen Gesetze aus, die die Legislative mit Blick auf die Feuerwehr erlassen hat! Genauso, wie die Steuerverwaltung, die Polizei(-verwaltung), die Bauverwaltung oder welche Verwaltung auch immer. Auch die Verortung bei den Ordnungsämtern ist vollkommen schlüssig, da Gefahrenabwehr die vorrangigste Aufgabe und als Solche Aufgabe der Ordnungsämter (Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung) ist!
Geändert von Ulf M. [03.05.15 19:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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