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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshilfe bei Tätersuche | 23 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 807704 | ||
Datum | 03.05.2015 09:03 MSG-Nr: [ 807704 ] | 6876 x gelesen | ||
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Geschrieben von Oliver B. hierzu vielleicht ein Auszug aus dem IM BW "Amtshilfe" Hallo Oliver, wie Sebastian K. bereits geschrieben hat, die Gasausströmung (drohende Explosionsgefahr) ist in den meisten (in allen?) Bundesländern eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Aus dem Grund kann das gar keine Amtshilfe sein. Daher musst Du als Feuerwehr in Rücksprache mit der Polizei selbst entscheiden was Du wie machst, denn da kann Dir erstmal keiner reinreden. Übrigens, gleicher Fall, anderer Ort, gestern in Nürnberg: Tafelhalle geräumt - Mann drohte mit Selbstmord Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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