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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshilfe bei Tätersuche | 23 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 807703 | ||
Datum | 03.05.2015 06:59 MSG-Nr: [ 807703 ] | 7008 x gelesen | ||
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Geschrieben von Oliver B. In 2. Reihe als BSW ok, aber nicht in 2. Reihe um die Wasserwerfer der Pol zu füllen. Moralisch kann ich das akzeptieren, allein die Geschrieben von Az: 5-1500.0/6 Gefährdung durch Gewalteinwirkungkann ich nicht erkennen. Da meine private Moralvorstellung egal ist bleiben mir nur noch die Bauchschmerzen zu einem kleinen schnell zu überlesenen Satz; Dies wird von der Polizei bereits bei der Entscheidung über die Anforderung von Amtshilfe berücksichtigt. Die Beurteilung ob wir gefährdet werden ist also Grundsätzlich bereits getroffen worden. Natürlich verändert sich eine Lage ständig und in der folgenden Zusammenarbeit können sich ggf. Erkenntnisse ergeben die Gefährdungslage neu beurteilen zu müssen . Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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