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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshilfe bei Tätersuche ![]() | 23 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 807702 | ||
Datum | 03.05.2015 02:58 MSG-Nr: [ 807702 ] | 7220 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk B. Sind Sie, ist aber bestimmt kein Einsatz gemäß FSHG (NRW) das ist eine grundsätzliche Eingenschaft der Amtshilfe, dass man selbst nicht zuständig ist... Geschrieben von Dirk B. und als Amtshilfe auch schlecht zu argumentieren? Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Einheiten der Polizei für die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Leitungsnetz selbst passend ausgerüstet sind, insofern wäre einer Amtshilfe da mangels Notwendigkeit eher nicht zuzustimmen. Im Einzelfall (Wasserentnahme aus offenem Gewässer?) würde ich das aber nicht pauschal ausschließen. Geschrieben von Dirk B. wir sind KEIN Teil der Exekutive sondern? Legislative oder Judikative? | ||||
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