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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAmtshilfe bei Tätersuche    # 23 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW807702
Datum03.05.2015 02:58      MSG-Nr: [ 807702 ]7220 x gelesen
Infos:
  • 30.04.15 60-Jähriger nach versuchtem Übergriff auf Mädchen festgenommen, Feuerwehr bei Festnahme gefordert! [ Uplengen ]

  • Geschrieben von Dirk B.Sind Sie, ist aber bestimmt kein Einsatz gemäß FSHG (NRW)

    das ist eine grundsätzliche Eingenschaft der Amtshilfe, dass man selbst nicht zuständig ist...

    Geschrieben von Dirk B.und als Amtshilfe auch schlecht zu argumentieren?

    Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Einheiten der Polizei für die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Leitungsnetz selbst passend ausgerüstet sind, insofern wäre einer Amtshilfe da mangels Notwendigkeit eher nicht zuzustimmen.

    Im Einzelfall (Wasserentnahme aus offenem Gewässer?) würde ich das aber nicht pauschal ausschließen.

    Geschrieben von Dirk B.wir sind KEIN Teil der Exekutive

    sondern?

    Legislative oder Judikative?

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