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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshilfe bei Tätersuche | 23 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 807701 | ||
Datum | 03.05.2015 01:57 MSG-Nr: [ 807701 ] | 7198 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Die Einsatzkräfte sind aufgrund ihrer Ausbildung und Ausstattung nicht in der Lage, den Wassertank eines Fahrzeugs sachgerecht zu befüllen ohne sich dabei selbst zu gefährden? Sind Sie, ist aber bestimmt kein Einsatz gemäß FSHG (NRW) und als Amtshilfe auch schlecht zu argumentieren? Also ich find es gut, dass die Zeiten der Feuerlöschpolizei "Geschichte" ist. Die Gewaltenteilung ist ja aber Gott sei Dank festgeschrieben und wir sind KEIN Teil der Exekutive und sollten uns meiner Meinung nach auch nicht zu einer solchen machen lassen (auch wenn dies "schleichend" versucht wird). Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | ||||
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