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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshilfe bei Tätersuche ![]() | 23 Beiträge | ||
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 807633 | ||
Datum | 30.04.2015 19:22 MSG-Nr: [ 807633 ] | 10587 x gelesen | ||
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Wo sind die Grenzen der Amtshilfe? Für mich persönlich liegen die Grenzen da, wo Einsatzkräfte der Feuerwehr unverhältnismäßig gefährdet werden. Vor allem auch wenn sie Tätigkeiten ausüben sollen, für die sie weder ausgebildet noch ausgerüstet sind. Der zweite Punkt wären rechtliche Sachen, für die ich kein Experte bin. Bezüglich der Neutralität: Was Kriminelle, oder Leute die diesen Staat und diese Gesellschaft grundlegend ablehnen und bekämpfen (auf deren Vorzüge dabei aber i.d.R. nicht verzichten wollen...) von mir als Feuerwehr denken würden, geht mir mittlerweile meilenweit am Allerwertesten vorbei. Die Feuerwehr bemüht sich seit Jahren um Neutralität bzw. darum, als neutral und "die Guten" wahrgenommen zu werden. Den Dank des einschlägigen Klientels dafür sah man in Frankfurt sowie bei x anderen Vorfällen und wird man (wie ich fürchte) auch jetzt zum 1. Mai wieder sehen. Wenn die Feuerwehr durch Amsthilfe ihren Beitrag dazu leisten kann Straftäter aus dem Verkehr zu ziehen, und somit die Gesellschaft vor ihnen zu schützen, dann tut sie (zugegeben in recht weit hergeholtem Sinne) das, wofür sie da ist. Sie leistet Dienst am Nächsten. | ||||
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