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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrleute sollen aus der Feuerwehr entlassen werden | 39 Beiträge | ||
Autor | Björ8n L8., Heidelberg / BW | 807553 | ||
Datum | 29.04.2015 13:01 MSG-Nr: [ 807553 ] | 20573 x gelesen | ||
In euere Feuerwehrsatzung steht ua. : "Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem Grund nach Anhörung des Ortsbrandmeisters entpflichten (§ 13 Abs. 5 ThürBKG). Ein wichtiger Grund ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte Fernbleiben vom Einsatz, von der Ausbildung und/oder bei angesetzten Übungen" also prinzipiell JA ABER ich würde das ganze genau andersum machen und dem guten Herrn einfach eine Autrittserklärung aller mitglieder auf den Tisch legen. Soll er sich doch selber hinstellen und löschen. | ||||
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