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Thema | 24h Dienst - Vorteile Wechsel abends | 41 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen | 807429 | ||
Datum | 24.04.2015 09:03 MSG-Nr: [ 807429 ] | 11995 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha E. In der freien Wirtschaft gibt es allerdings im Arbeitszeitgesetz eine festgeschriebene Ruhephase nach der Arbeit (und eigentlich auch eine maximale Arbeitszeit). Ja, gibt es. Und wer kontrolliert die Umsetzung? Ich habe schon folgenden Fall erlebt: Vermutung: Mitarbeiter hat Erlaubnis zur Nebentätigkeit, vermutlich steht in der entsprechenden Vereinbarung drin dass er selbst für die Organisation verantwortlich ist und dass seine "Hauptarbeit" vorgeht Beobachtung: Mitarbeiter erscheint am Standort B im Schulungsraum in seiner Eigenschaft als Dozent der Bildungseinrichtung und hält Schulung 08:00 bis 14:00 Mitarbeiter erscheint am Standort B auf der Warte einer Anlage und hat Schicht von 14 bis 22 Uhr Nun die Preisfrage: Was sagt das Gesetz wohl dazu? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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