Geschrieben von Olf R. Und jetzt kommts... es sei denn, es ist im Interesse des Dienstherren und findet nach einer Zwangspause von 12h nach Dienstschluss statt. Gleiches gilt für kurz und Tagesweiterbildungen.
Vorneweg, ich bin (nur) freiwillig bei der Feuerwehr und habe noch keinen Schichtdienst dort mitgemacht. In der freien Wirtschaft gibt es allerdings im Arbeitszeitgesetz eine festgeschriebene Ruhephase nach der Arbeit (und eigentlich auch eine maximale Arbeitszeit).
In dem von dir hier erwähnten Beispiel wäre es doch gerade praktischer einen Abendwechsel. z.B. gegen 19Uhr zu machen. 19 Uhr ist Schichtende --> 12 Stundenruhepause und der Mitarbeiter steht am nächsten Morgen um 7Uhr morgens für Schulungen parat.
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