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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | KBM-Wahl: Kreistag folgt nicht Vorschlag der Kommandanten | 26 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 807310 | ||
Datum | 21.04.2015 16:42 MSG-Nr: [ 807310 ] | 13201 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von §23 FwG. Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten im Landkreis anzuhören. Sie sind anzuhören. Da steht nirgends das dem gefolgt werden muss. Gab es hier bei uns auch schon. Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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