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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Falsche Farben an Fahrzeug: Drehleiter darf nicht ausfahren | 16 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 807166 | ||
| Datum | 17.04.2015 09:27 MSG-Nr: [ 807166 ] | 5150 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Udo B. Zulässig - in ALLEN Ländern der Bundesrepublik - ist eine Streifen- bzw. Konturmarkierung. Diese muss nach ECE R 104 ausgeführt sein (Reflektierend, gelb oder weiss, hinten auch rot, mit Prüfzeichen). Bei unserem neuen Farbkonzept wurde auch schon von vielen die Rechtmäßigkeit angezweifelt. Vorallem von anderen Fw's. Wir verfahren nach der oben beschriebenen Vorgehensweise und lassen dies mit Schreiben (glaube ist was mit Unbedenklichkeit oder gleichwertig) des abnehmenden TÜV's in die Fahrzeugpapiere eintragen. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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