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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBedarf für Normung eines RW 1 + GW-G 124 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807088
Datum15.04.2015 11:34      MSG-Nr: [ 807088 ]9452 x gelesen

Geschrieben von Sebastian W. Auf Hessen bezogen: Wo nach FwOVO jetzt ein RW im Landkreis stehen soll und man mit dem HLF klarkommen muss, bis der da ist, könnte man zusätzlich vier, fünf, sechs der Kombifahrzeuge verteilen. Die wären somit schneller da (und mehrfach verfügbar). Dann müsste niemand mehr versuchen, sein HLF mit den o.g. Ausrüstungsteilen aufzublasen, weil die halt mit dem Kombifahrzeug kämen.Die hessische FwVO scheint da ähnliches wie die rheinland-pfälzische vorzusehen. Warum das Mist ist habe ich in diesem Einsatz festgestellt. Ohne RW1 wäre das materialmäßig zum Ko**en gewesen. Und dank paralleler Geschichten im Kreis wäre auch nicht sicher gewesen, wohin der Kreis-RW dann unterwegs gewesen wäre.
Die THL-Beladung des HLF 10 ist dabei schon etwas "mehr" als normal. Dazu kommt in RLP, dass ein "GAMS+"-Satz pro Kommune vorzuhalten ist, für den als passendes Fahrzeug auch ein HLF 10 gedacht ist. Damit ist es wie du schreibst:Wenn ich auf ein HLF 10 die genannten Teile draufpacken will, muss ich aber die Schläuche unten lassen.Unser HLF10 war im vorherigen Vorführerleben ein LF20, ergo gibts ausreichend Gewichts- und Platzreserven, wo sich GAMS und erweiterte THL unterbringen lassen. Standardmäßig bei reinen Norm-HLF wird das nichts vernünftiges. Und das ergänzende Material anstelle des Grundmaterials auf einem weiteren HLF zu verlasten, kann auch nicht Sinn der Sache sein. Vielleicht bei zwei HLF an einem Standort, aber wenn das Ergänzungs-HLF im eigenen Beritt als erstes Fahrzeug oder für längere Zeit als einziger Angriffsträger fungiert ("auf dem Land"), wird man dann wieder Werkzeuge vermissen.
Vernünftiges Arbeiten braucht ausreichendes Werkzeug braucht ausreichend große Werkzeugkisten, ergo: Sonderfahrzeuge.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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Geändert von Sebastian K. [15.04.15 11:34] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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