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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Bedarf für Normung eines RW 1 + GW-G 1 | 24 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 807074 | ||
Datum | 14.04.2015 23:41 MSG-Nr: [ 807074 ] | 9723 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Tim K. Schließen sich die Beladungsgegenstände von RW 1 und GW-G 1 bzw. 2 in einem gemeinsamen kompakten Aufbau nicht schon vom Volumen der Gegenstände aus?Wenn du die beiden alten Normen stumpf zusammennimmst - wahrscheinlich. Einiges davon ist aber imho verzichtbar. Auf Seiten der GW-G-Beladung müsste man z.B. keine zig Edelstahlfässer für tausende Liter Gefahrgut herumfahren. Ich kenne Stapel aus drei Stück, kaum größer als das größte Einzelfass - einer davon würde längst ausreichen. Auch braucht man keine 50 Meter Schlauchleitung wie in der aktuellen GW-G-Norm. Bei den CSA wäre ich bei vieren: Angriffs- und Sicherheitstrupp. Bis dahin sollten dann GW-G (groß), Gefahrgutzug und wasauchimmer da sein. Der RW-Teil benötigt auch keinen Holzgroßhandel an Bord, Geräte die ohnehin auf jedem HLF liegen wären verzichtbar... ich denke überschlägig, dass das sowohl vom Volumen als auch vom Gewicht her bei roundabout 12 Tonnen passen könnte. Das Fahrzeug aus Kandel aus deinem Link wäre allerdings volumenmäßig zu klein, dem fehlt hinten ein Meter Überhang und wahrscheinlich auch etwas in puncto Radstand. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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