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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Bedarf für Normung eines RW 1 + GW-G 1 | 24 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 807048 | ||
Datum | 14.04.2015 12:54 MSG-Nr: [ 807048 ] | 10350 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Jan Philip M. M.E. wäre das Thema bereits mit einem GW-L auf einem 12t Fahrgestell mit deiner o.g. Beladung im Rollwagensystem gelöst?!Ich halte von GW-L mit Festbeladung als Sonderfahrzeugersatz recht wenig. Wir haben hier einen GW-Dekon P stehen, der ja wie ein GW-L konzipiert ist. Bei einem Dekonplatz hast du eine feste Reihenfolge, in der du das Zeug brauchst (und somit ablädst), und dennoch kostet das Spazierenfahren mit der Bordwand und das Entfernen der Ladungssicherung einiges an Zeit. Wenn du aber nun einen GW-L als "RW-GW-G" hernimmst, kannst du tendenziell jedes Teil der Beladung zuerst benötigen. Bedeutet also, 0 bis 7 Rollwagen loszumachen, ggf. sogar abzuladen, bis du da rankommst, wo du hin willst. Bei einem Sonderfahrzeug mache ich den Rolladen auf und greife zu. Hinzu kommt, dass manches Material nicht sinnvoll auf einen Rollwagen passt, zumindest nicht im Normalmaß 120x80 cm. In puncto GW-G zum Beispiel die Edelstahlfässer, die ich faltbaren Blasen vorziehe, weil man die reinigen und nochmal nehmen kann. Hinsichtlich RW ist längeres Rüstholz auf Rollwagen auch nicht machbar. Und wenn man dafür dann wieder mit einem Gerätekoffer anfängt, der afaik fünfstellige Summe verschlingt, hat man imho nichts gewonnen. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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