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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gratwanderung: Stellenangebote der Gemeinde mit Feuerwehrdienst verknüpfen | 16 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 807000 | ||
Datum | 13.04.2015 09:33 MSG-Nr: [ 807000 ] | 5863 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter S. Da es in NRW nur die drei Arten der öffentlichen Feuerwehren, welche die Feuerwehr der Gemeinde bilden, geben kann, führst Du also den § 13 FSHG bzw. § 10 Entwurf BHKG ad Absurdum. sollen wir mal rufen "Gemeindeangestellte im Geschäftsbereich Ordnungsamt, Tätigkeitsbereich Gerätewartung v.a. der Fw, gleichzeitig Mitglied der FF" vortreten? Wollen wir wetten, dass sich da auch in NRW diverse finden werden? Und wollen wir auch wetten, dass die Fw-Landschaft in NRW (die ich grundsätzlich ja ganz gut finde), ohne RD gerade im Bereich der HA-Wachen eine andere wäre? Und wollen wir auch wetten, dass es viele HA-Wachen gibt, die faktisch komplett im RD aufgehen - und dann schon mal gern ihren Hals riskieren, weil man mit 1/3 zum Feuer mit HLF und DLK fährt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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