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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mögliche Disziplinarmaßnahmen der Wehrführung / Ausschluss (Hessen) ? | 8 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 806840 | ||
Datum | 08.04.2015 16:38 MSG-Nr: [ 806840 ] | 6138 x gelesen | ||
Hallo unbekannter, Geschrieben von = anonym = a. Darf ein Wehrführer eine unbefristete "Beurlaubung" aussprechen ? oder ist dies Schon ein Ausschluss auf Zeit ? Gibt es die Beurlaubung? Oder ist es die Freistellung von allen dienstlichen Pflichten? Geschrieben von = anonym = a. Rechtfertigt das _private_ online Stellen auf einem Bilderspeicherdienst von Übungsbildern, Weihnachtsbaumsammeln, Einsazbilder usw. so eine Maßnahme oder schießt diese Maßnahme über das Ziel hinaus? Es gibt keine Dienstanweisung die dies verbietet. Wer hat Zugriff auf diese Bilder? Gruß | ||||
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