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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Eigenes Feuerwehrfahrzeug | 16 Beiträge | ||
Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Nds | 806534 | ||
Datum | 01.04.2015 20:30 MSG-Nr: [ 806534 ] | 5332 x gelesen | ||
Geschrieben von Hannes U. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Hm, wenn ich mir einen Polo vorstelle; durch die hinteren Fenster wird quer eine Schiebeleiter gelegt, Ölbindemittel und weiterer Krempel... dann könnte Überbreite schon zutreffen. Aber wie sieht das aus, wenn das Auto ein Schiebedach hat, darf der Fahrer dann die Helmblaulichter während der Fahrt tragen? Gruß Jens | ||||
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