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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Eigenes Feuerwehrfahrzeug | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 806507 | ||
Datum | 01.04.2015 09:53 MSG-Nr: [ 806507 ] | 6271 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. ach der letzten Reform der Rundumkennleuchtendrehgeschwindigkeitsverordnung (RukedDgVo) waren die drehenden Lichter einfach zu schnell, so dass die Autofahrer alle dachten die wären kaputt, und völlig überfordert waren ob das Blaulichtfahrzeug jetzt Vorfahrt hat oder nicht. Wir haben alle Blaulichter nach EG-Typgenehmigung 2015/1.4/EG Anlg.VI eintragen lassen. Die Montage war zwar deutlich aufwändiger da das Motorsteuergerät mit verkabelt werden muß, da die Blaulichter jetzt entsprechend derMotordrehzahl ihre Blinkfrequenz stufenlos (1 bis 25Hz) anpassen ist die Erkennbarkeit unserer Absicht jedoch extrem gestiegen. Bestes Beispiel, Landstraße Außerhalb geschlossener Ortschaft : Altes Blaulicht 3Hz permanent Mit dem TLF den Berg erstürmt, also Vollgas bei 2500U/min und 35Km/h.... und der pickeligem Teenager auf seinem 50er Roller überholt uns breit grinsend. *grummel* Neues Blaulicht 1 bis 25hz Mit dem TLF und §35/38 den Berg erstürmt, also Vollgas bei 2500U/min mit 35Km/h und 25Hz Blinkfrequenz.... der pickeligem Teenager auf seinem 50er Roller erkennt breit grinsend das wir verzweifelt versuchen schnell zu sein und trinkt sich noch einen RedBull/Vodka bevor er uns verträumt grinsend folgt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark
Geändert von Thomas M. [01.04.15 09:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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