| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
| Thema | Neufassung des DGUV Grundsatzes Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr | 19 Beiträge | ||
| Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 806178 | ||
| Datum | 26.03.2015 23:17 MSG-Nr: [ 806178 ] | 4395 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten gedruckten Ausgabe vom Dezember 2009 sind: Vorwort: Werkfeuerwehrtechniker und Beschreibung der Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen aufgenommen Abschnitt 1: Erhöhung der möglichen Verwendungsdauer von Feuerwehr-Haltegurten nach DIN 14926 und 14927 des Typs A auf 12 Jahre. Abschnitt 3: Konkretisierung des Abschnitts 3.2.3.2 hinsichtlich des Sachkundigen für die Sicherheitshauptprüfung Abschnitt 4: Luftheber umbenannt in Hebekissensystem Abschnitt 6: Einsteckteil und Steckleiter-Verbindungsteil aufgenommen Abschnitt 11: Prüfung von Druckschläuchen mit Arbeitsdruck Prüfung einmal jährlich durchgängig konkretisiert in alle 12 Monate Anhang: Trennscheiben und Fahrgestellwerkzeug in Tabelle aufgenommen Zeitintervall für Belastungsprüfung der hydraulischen Winde (Büffelwinde) angeglichen an hydraulische Rettungsgeräte: 3 Jahre jährlich geändert in alle 12 Monate | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|