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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung vom Einsatzdienst in der freiwilligen Feuerwehr10 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen806031
Datum22.03.2015 20:43      MSG-Nr: [ 806031 ]9797 x gelesen

Moin,

ohne Kenntnis des Bundeslandes (Niedersachsen?) und v.a. der konkreten Feuerwehrsatzung ist das ein wenig Stochern im Nebel, allgemein würde ich aber sagen:

Geschrieben von Michael W.kann der Ortsbrandmeister einer freiwilligen Feuerwehr einen aktiven Kameraden (SB) [...] vom Einsatzdienst beurlauben? Grundsätzlich ja, das würde ich als Teil seiner Weisungsbefugnis als Feuerwehrchef ansehen. So lang nur ein "Einsatzteilnahmeverbot" auf bestimmte (überschaubere) Zeit erfolgt, könnte das auch eine Disziplinarmaßnahme sein, zum Beispiel zur Heißdüsen-Beruhigung. Wird natürlich der Einsatzdienst bis zum St-Nimmerleins-Tag oder auf unbestimmte Zeit verboten, muss man sich schon fragen, ob das nicht den Sinn einer Feuerwehr-Mitgliedschaft untergräbt und einem Ausschluss nahekommt.

Falls man sich gegen so eine Weisung wehren wollte, ist das "wie" eine spannende Frage. Da kann es schon verschiedene Ansichten zu der Frage geben, ob diese Weisung denn einen Verwaltungsakt darstellt oder nicht.

Geschrieben von Michael W....mit der schriftlichen Begründung, es liege kein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kameraden (SB) und der Führung vor...Die Begründung finde ich schwierig. Es muss ja eine Perspektive da sein, wann das Einsatzverbot wieder enden soll. Wie soll das Vertrauensverhältnis wiederhergestellt werden?

Geschrieben von Michael W.Wenn ja, muss der Kamerad (SB) seinem Meldeempfänger abgeben?Freilich, sofern der Chief das so will und es nicht der Melder des FA ist (was ja nicht die Regel sein sollte).
Geschrieben von Michael W.Welche Frist muss hierfür gesetzt werden?Keine bestimmte. Wenn man sich gegenübersteht, kann man das Ding auch direkt einziehen. Ansonsten sollten ein paar Tage genügen - ist ja keine sonderlich herausfordernden Leistung, einen Melder in der FF abzugeben.

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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