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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung vom Einsatzdienst in der freiwilligen Feuerwehr | 10 Beiträge | ||
Autor | Bern8d G8., Heidenheim / Baden Württemberg | 806030 | ||
Datum | 22.03.2015 20:22 MSG-Nr: [ 806030 ] | 10371 x gelesen | ||
(SB) bedeutet "Sammelbegriff" und meint, dass der Feuerwehrmann nicht als Dienstgrad oder als Geschlecht gemeint ist. Aber zum Thema: Da muss ja ziemlich was vorgefallen sein, dass ein Kamerad (SB) beurlaubt werden muss / soll. Laut Feuerwehrgesetz ist meiner Ansicht nach eine Entlassung aus dem Feuerwehrdienst seitens der Führung nur bei schwerwiegenden "Vergehen" möglich. Als Beispiel fallen mir hier "Fortgesetzte Nachlässigkeit im Dienst" oder "Befehlsverweigerung" ein. Kannst oder willst du mehr zu ggf. konkreten Umständen sagen? Besser wäre natürlich eine Aussprache oder ähnliches. | ||||
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