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ThemaAnkündigung: Namentliche Anzeige der Zustimmungen bzw. Ablehnungen86 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW805993
Datum22.03.2015 00:34      MSG-Nr: [ 805993 ]15287 x gelesen

Geschrieben von Olf R.Wer hier liest und der Meinung ist, ein Votum zu einem Beitrag abgeben zu wollen(müssen, sollen), wie auch immer, der sollte vorher überlegen was Er/Sie tut.
Sprich: erst denken, dann klicken.


Auf seine Meinung zu bestehen, selbst wenn sich diese im Verlauf der Erdgeschichte ändert, zeugt Möglicherweise von Starrsinn.


oder anders;
Wissen und besonders Meinungen ändern sich, manchmal durch den singularen Hinweis aus einem anderen Blickwinkel und
manchmal erst durch Jahre intensiver Forschung und Entwicklung.
Wenn ich manchmal Antworten auf Fragen lese die hier bereits vor Jahren gestellt wurden ist die Frage der Berichtigung also durch aus berechtigt.

Einfaches Beispiel;
Früher hielt ich das einhändig zu bedienende (Rettungs-) Messer für ein "must have",
heute protegiere ich die Schere.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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