Die Sache ist etwas komplizierter, würde ich sagen:
Es wird für bestimmte Fälle die Fortgeltung alter Vorschriften festgelegt. Diese alten Vorschriften enthalten ihrerseits wieder Übergangsvorschriften, teilweise aber auch Nachrüstfristen. Etwaige Ausnahmeverordnungen o.ä. wird man im Gesetzestext ohnehin nicht finden. Ich behaupte jetzt mal, wer nicht konkret für dieses Fachgebiet im Stoff steht, bekommt auf die Schnelle nicht heraus, was wirklich für so alte Anlagen gilt.
Seit 1999 hat sich die Rechtslage jedenfalls etliche Male geändert...
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