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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Sonnenfinsternis 20.3.2015 und elektr. Versorgungssicherheit | 106 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 805751 | ||
| Datum | 16.03.2015 21:02 MSG-Nr: [ 805751 ] | 31759 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. Ich kann mir als aboluter Laie das so vorstellen, dass vor der Beschattung die PV-Anlagen vom Netz genommen werden und dafür andere Energieen diese Aufgaben übernehmen. Wenn sich am Nachmittag die Lage wieder "normalisiert" hat, kann man ja wieder zur alten Konfiguration zurück kehren. Gemäß Erneuerbare Energien Gesetz soll das möglich sein, ist aber an sehr enge Rahmenbedingungen geknüpft. Ggf muss der Netzbetreiber nachweisen das die Abschalt-/Reduzierungsmassnahme notwendig war um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten (§14 EEG). Dann kommen noch Kosten für angeforderte Kraftwerksleistung und Ausfallentschädigung für den PV-Anlagenbetreiber auf den Übertragungsnetzbetreiber zu. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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