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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaSonnenfinsternis 20.3.2015 und elektr. Versorgungssicherheit106 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW805751
Datum16.03.2015 21:02      MSG-Nr: [ 805751 ]31759 x gelesen
Infos:
  • 22.03.15 Rückblick: (Kurz-)Analyse Sonnenfinsternis
  • 21.03.15 Sonnenfinsternis: Blackout-Sorge übertrieben
  • 18.03.15 Belastetes Stromnetz: Groß-Störfall Sonnenfinsternis
  • 17.03.15 Studie: Einfluss der Sonnenfinsternis im März 2015 auf die Solarstromerzeugung in Deutschland
  • 16.03.15 Video PV-Leistung bei bewölktem Tag
  • 16.03.15 Video PV-Leistung bei wolkenfreiem Tag

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  • Geschrieben von Anton K. Ich kann mir als aboluter Laie das so vorstellen, dass vor der Beschattung die PV-Anlagen vom Netz genommen werden und dafür andere Energieen diese Aufgaben übernehmen. Wenn sich am Nachmittag die Lage wieder "normalisiert" hat, kann man ja wieder zur alten Konfiguration zurück kehren.
    Meiner Meinung nach sollte das anstandslos funktionieren und keine solche Panikmache produzieren.

    Gemäß Erneuerbare Energien Gesetz soll das möglich sein, ist aber an sehr enge Rahmenbedingungen geknüpft. Ggf muss der Netzbetreiber nachweisen das die Abschalt-/Reduzierungsmassnahme notwendig war um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten (§14 EEG). Dann kommen noch Kosten für angeforderte Kraftwerksleistung und Ausfallentschädigung für den PV-Anlagenbetreiber auf den Übertragungsnetzbetreiber zu.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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