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Thema | Betrunkener Jugendlicher entwendet und fährt FW-Fahrzeug | 34 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805709 |
Datum | 16.03.2015 10:54 MSG-Nr: [ 805709 ] | 9396 x gelesen |
Feuerwehr
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Thomas E.Wie viele Unfälle mit Feuerwehrfahrzeugen kannst du uns nennen, die auf Trunkenheit zurück zuführen sind?
Ich glaube, dass der Alkomat über die "allgemeine" Schiene kommen könnte: Er wird (vielleicht) verpflichtend eingeführt für alle Fahrzeuge. Und dann wird es nett, wenn die FW eine Ausnahmeregelung haben möchte.
Eine Ausnahmeregelung müsste ja begründet werden mit der Aussage "Wir können zweifelsfrei nachweisen, dass es in unserer Einrichtung noch nie ein Problem mit Alkohol gab." Und dann könnte ein Gutachter, der die Aussage überprüfen soll, seine Zweifel äußern. Und so ein Gutachter fragt dann ggf. nach dem Konzept zur Überwachung des Gesundheitszustandes der FA, speziell nach der Anlage 7b mit dem Thema Suchtprävention. Und auch wenn das Konzept textlich nett geschrieben ist, dann fällt dem Gutachter vielleicht auf, dass das Konzept nicht lückenlos wirksam ist oder dass die Feuerwehr aus dem Nachbarlandkreis das gleiche Konzept hat (bei denen nur unter der Anlage 4c) und dass das Konzept im Nachbarlandkreis schon nicht funktioniert hat.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass es einfacher ist einen geforderten Alkomaten einzubauen, anstatt eine Ausnahmeregelung duchzusetzen. Beim Feuerwehrfürerschein konnte man darauf verweisen, dass den Gemeinden Kosten entstehen, auf was will man beim Alkomat verweisen wenn das Ding im normalen LKW in Serie geht?
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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