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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutz vs öffentlichen wirtschaftlichen Interessen einer Region.. | 18 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 805636 | ||
Datum | 13.03.2015 16:47 MSG-Nr: [ 805636 ] | 5544 x gelesen | ||
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Hi, imho sind wir aktuell bei dem von Dir genannten Punkt "Geschrieben von Marco S. Der Gebäudeigentümer (hier Bund) muss bei der Planung des baulichen Brandschutzes die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr beachtenDas muss nicht nur der Planer, sondern imho auch die genehmigende Behörde tun. Geschrieben von Marco S. Andererseits hat die Gemeinde eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Feuerwehr aufzustellen Das würde imho greifen, wenn der Tunnel schon da ist. Im Moment ist das Verhalten des Landrates imho absolut korrekt. Wenn sich im Genehmigungsverfahren herausstellt, dass der Tunnel unter den gegebenen Parametern nicht sicher betrieben werden kann, muss an diesen entsprechend geschraubt werden... MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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