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Technische Hilfeleistung
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandschutz vs öffentlichen wirtschaftlichen Interessen einer Region..18 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein805634
Datum13.03.2015 16:34      MSG-Nr: [ 805634 ]5485 x gelesen
Infos:
  • 13.03.15 Kreis Steinburg will gegen A20-Elbtunnel klagen
  • 12.03.15 NDR Brandschutz: Kreis Steinburg bremst A 20 aus
  • 12.03.15 Freiwillige Feuerwehr Kollmar

  • Moin,

    dass die Gemeinde Kollmar mit der Sicherstellung des Brandschutzes und der TH im Tunnel überfordert wäre, ist wohl unstrittig. (Das Gleiche gilt vermutlich auch auf niedersächsischer Seite!?) Juristisch ist die Angelegenheit aber verfahren:

    Die Gemeinde und auch der Kreis als Aufsichtsbehörde haben gefordert, dass im Planfeststellungsbeschluss die Einrichtung einer hauptamtlichen Werkfeuerwehr verbindlich festgeschrieben wird. Da kämen die Vorhabenträger dann im weiteren Planungsprozess nicht wieder heraus. Darum lehnt das Land eine solche Festlegung ab und verweist auf die Empfehlung von Gutachtern, den konkreten baulichen und abwehrenden Brandschutz erst im Zuge der Ausführungsplanung (etwa 4 bis 5 Jahre vor Eröffnung) vorzugeben. Bis dahin könnten sich wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Erfahrungen noch verändert haben.

    Wenn man berücksichtigt, dass bis zum heutigen Zeitpunkt weder ein Zeitplan für den Tunnelbau vorliegt, noch die Finanzierung gesichert ist - es gibt noch nicht einmal eine Entscheidung, wer den Tunnel betreiben soll (privat, ÖPP oder staatliche Betriebsgesellschaft) -, dann ist diese Sichtweise sicher nachzuvollziehen.

    Auf der anderen Seite frage ich mich, warum man sich nicht zwischen Kommune und Land auf ein Verfahren zur Festlegung der Brandschutzanforderungen einigen kann, wenn dieses konkret wird. Für andere Eisenbahn- und Straßentunnelbauwerke hat man ja auch (finanziell) tragfähige Konzepte gefunden (z.B. Suhl). Es könnte sein (Spekulation!), dass vom Land alles vermieden werden soll, was den Einstieg privater Investoren erschwert (z.B. teure Sicherheitsauflagen). Es könnte aber auch sein (immer noch Spekulation!), dass das Thema Brandschutz von einzelnen Tunnelgegnern künstlich dramatisiert werden soll.

    Sicher dagegen will das Land auch einen Präzedenzfall vermeiden: In einem anderen Fall aus dem Kreis Segeberg haben sehr kleine Gemeinden mit wenig leistungsfähigen Feuerwehren versucht, sich gegen die Übernahme des Brandschutzes und der TH auf einer neuen Autobahn (mitten durchs "Nichts") zu wehren oder zumindest einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Mit ihrem Ansinnen sind sie juristisch gescheitert - sie mussten unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit (z.B. durch interkommunale Kooperation) die Aufgabe übernehmen und fachgerecht erfüllen. Scheint letztlich auch geklappt zu haben.

    Viele Grüße von der kalten aber sonnigen Ostsee

    Rainer

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