Rubrik | Einsatz |
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Thema | Einsatzfahrt gegen Einbahnstraße: Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren - war: Notarzt soll ... | 40 Beiträge |
Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 805242 |
Datum | 07.03.2015 10:17 MSG-Nr: [ 805242 ] | 10016 x gelesen |
Infos: | 06.03.15 Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren
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Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Henning K. Der Ordnungsamtsleiter hat wohl ein Problem mit der Rückfahrt nach Einsatzende: "In diesem Fall habe der normale Lkw wieder rückwärts aus der Einbahnstraße herausfahren müssen."
Selbst dann ist es noch möglich, Sonderrechte nach §35 StVO wahrzunehmen, da auch die Rückfahrt unter dem Stern der hoheitlichen Aufgaben steht und auch zum Einsatz zählt. Daher ist die Aussage eines Ordnungsamtsleiters für mich auch so nicht hinnehmbar. Er sollte sich bei einer öffentlichen Aussage soweit informieren können, dass sie rechtlich gesehen richtig ist.
MkG Kevin
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