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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 805124 | ||
Datum | 04.03.2015 17:14 MSG-Nr: [ 805124 ] | 18930 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Matthias O. wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen? Ich vermute jetzt einfach mal, bevor eine FW eine solche Dienstanweisung herausgibt, gab es schon Probleme mit dem Thema, die sicher auch schon angesprochen wurden. Da gab es dann sicher so schlaue Antworten: "Auf welcher Grundlage willst Du mir verbieten mit auszurücken, wenn ich da bin." Warum sonst sollte man sich eine solche Dienstanweisung ausdenken. Wer dagegen dann verstösst, für den muss es nach dem Einsatz Konsequenzen haben, sonst kann man sich das auch schenken, und jeder darf weiterhin machen, was er will. Die Konsequenzen können ja dann auch abgestuft sein. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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