Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge |
Autor | Fran8k M8., Stadthagen - OT Reinsen / Niedersachsen | 805123 |
Datum | 04.03.2015 17:03 MSG-Nr: [ 805123 ] | 19132 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Feuerwehrkameraden, die sich selbst zum Einsatz einladen... das ist doch lächerlich!
Wenn eine AAO nach Gruppen und Fahrzeugen organisiert ist, dann wird da schon ein Sinn dahinter sein. Schließlich fehlen die eingeteilten Leute dann auf dem eigentlichen Fahrzeug, wenn es nachalarmiert werden muss, oder einen anderen Einsatz bekommt. Man kann ja auch am FH ggf. warten.
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