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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 805117 | ||
Datum | 04.03.2015 11:55 MSG-Nr: [ 805117 ] | 19547 x gelesen | ||
Ich glaube es verhält sich hier wie bei Christian B. für mich ist eine DA die solche Dinge regelt auf der Eskalationspyramide ganz weit Oben. Daher kann nachher nicht mehr viel kommen. Einig sind wir uns sicher darin, dass das Problem nur im persönlichen Gespräch angegangen werden kann. Geschrieben von Matthias O. Dass einem solche Dienstanweisungen die Arbeit leichter machen halte ich in Teilen für einen Irrglauben. Sie sorgt einzig und allein für eindeutige Verhältnisse (wenn richtig ausformuliert). Nimmt mir aber dann auch jeden Handlungsspielraum zur Interpretation von Grautönen. Geschrieben von Matthias O. Die Dienstanweisung führt ja nicht meine Leute, dass muss ich immer noch selbst machen... Absolute Zustimmung :-) Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | ||||
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