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Dienstanweisung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.805111
Datum04.03.2015 11:26      MSG-Nr: [ 805111 ]19677 x gelesen

Geschrieben von Matthias O.die Gespräche, die du da vorab geführt hast haben aber doch nicht direkt etwas mit dem einzelnen "Verstoß" danach zu tun?
Da muss ich sagen, verstehe nicht was Du möchtest.

Geschrieben von Matthias O.Und vor allem, wo siehst du in der ehrenamtliche Organisation den Uterschied zu einem Unternehmen hinsichtlich einer Disziplinarmaßnahme, wenn du im Unternehmen üblicherweise den Betroffenen vorher hörst, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Sicht der Dinge zu schildern, und ihn vorher Abmahnst, bevor du ihn rausschmeißt?
Deine Empfehlung zwei Posts vorher war es, Gespräche zu führen. Ich habe daraufhin lediglich geschrieben, dass bevor ich eine Dienstanweisung erstellen würde, schon einige Gespräche zu dem Thema stattgefunden hätten.

Geschrieben von Matthias O.Was ist denn überhaupt Dein Ziel? Das unbedingte Durchsetzen deiner, mit der DA fiktiv verstärkten Amtsautorität, oder das Lösen des Sachproblems, möglichst mit einem guten Ergebnis für alle (FA bleibt erhalten, hält sich zukünftig an die DA und ist nach wie vor motiviert, zudem findet er dich als Führungskraft ganz toll und unterstützt dich künftig, weil er eingesehen hat um was es geht)?
Wieso wird denn gleich jeder Kommentar auf den Schreiber gemünzt? Ich habe lediglich geschrieben, dass bevor ich so etwas machen _würde_, schon Gespräche stattgefunden hätten. Dann auch noch eine schön verpackten Kompetenzanzweifelung mit drin. Ist es so schwierig Dinge mal abstrakt zu werten?

Geschrieben von Matthias O.Klar, eine DA muss man nicht erklären, steht ja alles drin, was wichtig ist, sollen sich die dran halten, sonst schmeißen wir die alle raus... Das ist mir zu einfach. Wer als Führungskraft so vorgeht, der macht was falsch!
Noch einmal: Eine Dienstanweisung ist eine ziemlich hohe Eskalationsstufe. Sie resultiert aber aus vorherigen wiederholtem Fehlverhalten. Und wahrscheinlich werden vorherige Maßnahmen nicht gegriffen haben. Und wenn ich dann als Führungskraft nicht die Konsequenzen ziehe, dann mache ich was falsch. Was nützt denn das 15. Gespräch, wenn danach noch immer keine Verhaltensänderung eintritt?

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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Geändert von Christian B. [04.03.15 11:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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