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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 805108 | ||
Datum | 04.03.2015 10:46 MSG-Nr: [ 805108 ] | 19806 x gelesen | ||
Wie wir in diesem Beitrag an Hand der Diskussionsbeiträge gesehen haben, kann es durchaus nachvollziehbare Gründe für eine entsperchende Regelung geben. Sinnvolle, berechtige Gründe sind eine Sache. Eine sinnvolle Kommunikation darüber ist aber eine ganz andere Sache. Ich glaube wird können mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es hier ein Problem mit dieser Regelung geben könnte. Was ich über die Jahre in der Feuerwehrwelt gesehen habe führt mich zu der persönlichen Einschätzung, das es bei der internen Kommunikation in vielen Feuerwehren Verbesserungsbedarf gibt. Wie die interne Kommunikation zu dieser Dienstanweisung aussah geht aus dem Beitrag nicht hervor. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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