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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805107 | ||
Datum | 04.03.2015 10:40 MSG-Nr: [ 805107 ] | 19822 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias O. wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen? Bevor ich eine solche Dienstanweisung herausgeben würde, hätten schon einige Gespräche stattgefunden. Viel höher kann es nicht mehr gehen, denn mehrfaches Nichtbefolgen der Dienstanweisung würde eine Beendigung der Mitgliedschaft nach sich ziehen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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