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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.805107
Datum04.03.2015 10:40      MSG-Nr: [ 805107 ]19822 x gelesen

Geschrieben von Matthias O.wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen?
Bevor ich eine solche Dienstanweisung herausgeben würde, hätten schon einige Gespräche stattgefunden. Viel höher kann es nicht mehr gehen, denn mehrfaches Nichtbefolgen der Dienstanweisung würde eine Beendigung der Mitgliedschaft nach sich ziehen.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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