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Dienstanweisung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst    # 65 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen805102
Datum04.03.2015 10:16      MSG-Nr: [ 805102 ]20450 x gelesen

Moin,

ausgehend von dem, was ich weiter unten geschriben habe, würd ich mal davon ausgehen, dass eine denkende Führungskraft das vielleicht wie folgt lösen kann:

Variante 1:"Ach Hans, du bist mit dem Thomas hier. Na, dann hoffe ich, ihr kommt nach diesem Einsatz rechtzeitig zu eurer Chorprobe. Danke, dass du da warst!"

Variante 2, Stufe 1:"Oh, Michael. Wo kommst du denn her? Ich meine, du hättest nur die Xy-Schleife? Naja, du weisst ja, warum wir die Einsatzkräfte in verschiedene Schleifen einteilen. ich will jetzt erstmal gar nicht wissen, wie du von dem Einsatz erfahren hast. Achte aber bitte in Zukunft darauf, dass nur der zum Einsatz kommen soll, der auch wirklich direkt alarmiert wurde oder gerade eh hier war."

Variante 2, Stufe 2:"Mensch, Michael. Wir hatten doch bereits letzte Woche darüber gesprochen, wie das mit Einsätzen ist, zu denen man nicht per Melder gerufen wurde. Da gibt es ja auch diese Dienstanweisung. Du weisst, dass wir das nicht so eng sehen, wenn mal zufällig jemand beim Kameraden im Auto sitz oder vor dem Feuerwehrhaus spazieren war. Aber bei Dir häufen Sich m.E. diese Zufälle. Das kommt mir schon ein bisschen seltsam vor. Ich bitte Dich, in Zukunft wirklich nur dann zum Einsatz zu kommen, wenn dein Melder aufgegangen ist."

Variante 3:"Peter und Carsten, ich habe erfahren, dass Ihr unsere Alarmierungen in die XY-Whatssapp-Gruppe postet. Zum einen wisst Ihr ja eigentlich, dass man keine Informationen aus dem BOS-Funk irgendwie weiter geben darf, auch nicht an irgendwelche Whatsapp-Gruppen. Das sind keine offiziellen Informationskanäle der Feuerwehr. Zum anderen haben wir ja diese Dienstanweisung, dass nur diejenigen zum Einsatz kommen sollen, die direkt per Funkmelder alarmiert wurden. Von daher bringt dieses weiterposten der Alarmierung auch gar niemandem etwas, sonder macht im gegenteil nur schwierigkeiten. Unterlasst also bitte zukünftig diese weitergabe von Informationen!"

Kann man m.E. noch weiter ausbreiten, ohne auch nur irgendwen mit der Androhung von irgendwelchen (m.E. im ehrenamtlichen Bereich sowieso oft ziemlich kontraproduktiven) Disziplinarmaßnahmen anzupissen oder sich unnötig und künstlich hinter der DA zu verstecken. Sollte guten Führungskräften gar nicht schwer fallen. Und natürlich kann man auch solche Gespräche formalisieren, indem man dass nicht auf dem Flur macht, sondern die angesprochenen mit "Peter und Carsten, ich möchte nochmal mit Euch sprechen. Kommt bitte gleich nochmal kurz in meinem WF-Büro vorbei." einläd und dass, wenn man es für nötig hält, auch kurz in Form einer Gesprächsnotiz niederschreibt. Variante 4 könnte tatsächlich sein, den Gesprächsinhalt zu protokollieren. M.e. ist dass aber auch schon das nächste Level.

Die "Grenzen" zwischen sinnlosem beharren auf formalen Grenzen (nicht alarmierter FWA fährt mit alarmiertem FWA mit und hängt im Gerätehaus rum, bis der wieder kommt) und der notwendigen Intervention muss eine Führungskraft, oder im Zweifel der Führungskreis in einer Rücksprache, fallweise ziehen. Eigenes Denken und vor allem die Verantwortung für sein Handeln nimmt einem, gerade als Führungskraft, keiner ab, schon gar kein Stück Papier...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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Geändert von Matthias O. [04.03.15 10:20] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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