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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 805101 | ||
Datum | 04.03.2015 10:13 MSG-Nr: [ 805101 ] | 19837 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Realistische Betrachtung: Sehe ich auch so. Geschrieben von Uwe S. es bleibt nur noch über, den Verstoß gegen eine interne Dienstvorschrift (die im Vergleich zu Grundgesetz, Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Verordnungen usw noch relativ wenig Gewicht hat) zu akzeptieren Naja, die Feuerwehr wird unführbar, wenn das Kommando keine Anweisungen mehr erteilen kann. Daher würde ich wohl den Melder dieser Person für einen Monat an mich nehmen. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | ||||
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