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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805098 | ||
Datum | 04.03.2015 09:48 MSG-Nr: [ 805098 ] | 20154 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker C. Gute Frage? Was tut man ohne einen Krieg zu entfachen? Wie wäre es damit, den aktuelle anwesenden Oberhäuptling (also den Chef des erstausrückenden Fahrzeuges) anzusprechen mit der Aussage: - Ich wurde nicht alarmiert. - Ich bin dennoch hier. - Frage: Soll ich mitkommen oder warten? Kommen Sie So, und dann kann die Person, die vermutlich an der Einsatzstelle die Verantwortung für einen ganzen Einsatz tragen darf (bis der oberste Chef ankommt), die ggf. Hubschrauber, U-Boote oder Flugzeugträger (oder auch nur genau einen einsatzbereiten AGT) nachfordern kann, die Entscheidung treffen "komm mit" oder "bleib hier". Und schon handelt der FA(SB) auf Weisung einer fürsorglichen Führungskraft und alles wird gut. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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