News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 805048 | ||
Datum | 03.03.2015 16:00 MSG-Nr: [ 805048 ] | 21658 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Heino K. By the way: Wenn die AAO zum VU - Person klemmt Fahrzeug brennt nicht den großen Knopf drücken läßt, ist hier der Fehler - nicht bei der Dienstanweisung. das kommt u.U. auf die Grösse der Feuerwehr drauf. Ich kann mir gut vorstellen das bei grossen Feuerwehren es doch auch für solche zeitkritischen Einsätzen Sinn macht mit Alarmgruppen zu arbeiten. Dort sind dann jeweils die Leute eingeteilt die auch die entsprechende Ausbildung haben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|