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Funkmeldeempfänger
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Dienstanweisung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst    # 65 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen805033
Datum03.03.2015 14:07      MSG-Nr: [ 805033 ]22761 x gelesen

Moin,

hier muss man wohl erstmal nach der Intention des "Verordnungsgebers" fragen. Ich glaube, der hat am Ende gar nicht an die Kameraden gedacht, die eben zufällig mit einem anderen Kameraden im Auto sitzen oder neben demjenigen vor dem Gerätehaus oder sonstwo stehen. Vielmehr werden diejenigen Kameraden das Ziel sein, die eine Alarmierung z.B. über eine Whatsapp-Gruppe oder ähnliches mitbekommen, weil eben ein alarmierter Kamerad oder sonstwer das da rein postet. Hier gab es wohl auch schon Fälle (vom Hörensagen) in denen eben solchen (nicht per FME alarmierten und nicht sonstwie direkt involvierten Kameraden) auf dem Weg zum Feuerwehrhaus etwas passiert ist, und sich am Ende die Frage nach dem vorliegen eines Wegeunfalles und in der folge der eigentlich unbefugten Weitergabe von Infos aus dem BOS-Funk usw. stellte.

Von daher wird die Intention sicher nicht nur das unterdrücken von Wildwuchs beim Anrücken zum Gerätehaus sein, sondern auch und nicht zu unrecht der Schutz der Feuerwehrangehörigen selbst, vor der Rennerei im Falle eines Unfalles, vor unschönen Bescheiden im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit usw.

Aus einem Nachbarlandkreis hörte ich aus eigentlich belastbarer Quelle einmal, dass eine Feuerwehr ein einem Unwetter sich längst selbst per Whatsapp "alarmiert" hatte und im Einsatz war, als die örtliche FEZ eben diese Einheit dann nach geraumer Zeit tatsächlich "offiziell" anfordern wollte. Sowas muss man schlicht und einfach unterbrinden, ebenso die "Vervielfältigung" einer Alarmierung ohne entsprechenden Auftrag. Der einzelne, zufällig beim Kollegen im PKW sitzende Kamerad wird dem Verordnungsgeber schlicht egal sein - ich denke mit dieser Tatsache, die sicherlich auch nicht täglich vorkommt, werden die örtlichen Führungskräfte bei der Auslegung der o.g. DA verantwortungsvoll umgehen können. Für alles andere braucht es eine klare Regel.

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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Geändert von Matthias O. [03.03.15 14:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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